Inflationsanpassung für 2024

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Die inflationsangepassten Beträge für 2024 sind im Vergleich zu 2023 um 6,6% höher. Dies entspricht 2/3 der Inflationsrate zwischen Juli 2022 und Juni 2023. Laut der Regierungsvorlage zum Progressionsabgeltungsgesetz 2024 werden – zur Berücksichtigung des weiteren Drittels – zudem ua die ersten vier Progressionsstufen angepasst.

Die inflationsangepasste Einkommensteuer wird daher ab 1.1.2024 betragen:

 

2023

2024

Einkommen Steuersatz Einkommen

Steuersatz

für die ersten € 11.693

0% für die ersten € 12.816 0%

€11.693 bis € 19.134

20%

€ 12.816 bis € 20.818

20%

€ 19.134 bis € 32.075

30% € 20.818 bis € 34.513

30%

€ 32.075 bis € 62.080

41% € 34.513 bis € 66.612

40%

€ 62.080 bis € 93.120

48% € 66.612 bis € 99.266

48%

€ 93.120 bis € 1 Mio 50% € 99.266 bis € 1 Mio

50%

 

Ebenfalls angepasst werden ua folgende Beträge:

 

  • Alleinverdiener/-erzieherabsetzbetrag mit 1 Kind € 572 (€ 520), mit 2 Kindern € 774 (€ 704) und für jedes weitere Kind € 255 (€ 232)
  • Verkehrsabsetzbetrag € 463 (€ 421), erhöhter VA bei Anspruch auf Pendlerpauschale bis € 798 (€ 726), Zuschlag zum VA bis € 752 (€ 684) jeweils mit Einschleifregelung
  • Pensionistenabsetzbetrag (Grundbetrag) € 954 und erhöhter PAB € 1.405, jeweils mit Einschleif­­­regelung
  • Unterhaltsabsetzbetrag € 420 jährlich (€ 372)
  • Angepasst wird auch die Erstattung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages sowie die SV-Rückerstattung und der SV-Bonus
  • Veranlagungsgrenze bei Einkommen ohne lohnsteuerpflichtige Einkünfte wird erhöht auf € 816 (€ 11.693)