Update Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

ESG

Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit

 

Im Rat der europäischen Union wurde gestern keine Mehrheit für die Richtlinie erzielt. Dem Voraus gehen vier Jahre intensive Verhandlungen.

 

Pressekonferenz 28.2.2024: Press conference by Lara WOLTERS, rapporteur on corporate sustainability due diligence directive – Multimedia Centre (europa.eu)

 

Die belgische Ratspräsidentschaft hat angekündigt, nun erneut mit den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament in Verhandlungen zu treten, obwohl im vergangenen Dezember eigentlich bereits ein Kompromiss der beiden Institutionen geschlossen wurde. Zudem ist fraglich, ob das Gesetz noch vor den Europawahlen Anfang Juni verabschiedet werden kann.

 

Hintergrund

 

Vor rund zwei Jahren wurde der Entwurf der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen bezüglich Umweltbelange und Menschenrechte entlang ihrer Wertschöpfungskette veröffentlicht. In diesem Zusammenhang werden Pflichten großer Unternehmen in Bezug auf tatsächliche und potenzielle nachteilige Auswirkungen behandelt.

 

 

Anwendungskreis:

  • Unternehmen über 500 Beschäftigte und ein weltweiter Nettoumsatz über 150 Mio. €
  • Unternehmen in Risikosektoren (Textil, Lebensmittel, Forstwirtschaft, mineralische Ressourcen, Metalle etc.) über 250 Beschäftigte und ein weltweiter Nettoumsatz über 40 Mio. €

 

 

Die Richtlinie ist Teil der Bemühungen der EU, eine nachhaltigere Grundlage wirtschaftlichen Handelns zu schaffen und sicherzustellen, dass Unternehmen sozial verantwortlich und umweltbewusst handeln.

 

 

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